Erwägungsgrund 1 32010R0675
Der Antrag des Vereinigten Königreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Traditionally Farmed Gloucestershire Old Spots Pork“ wurde gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 und in Anwendung von Artikel 19 Absatz 3 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.