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Die ägyptische Population von Crocodylus niloticus wurden mit einer Nullquote für Naturentnahmen aus Anhang I nach Anhang II übertragen.
Die mexikanische und die Belize-Population von Crocodylus moreletii wurden mit einer Nullquote für Naturentnahmen aus Anhang I nach Anhang II übertragen.
Die Art Anas oustaleti wurde aus Anhang I gestrichen.
In Anhang II wurden Samen aus Madagaskar von Beccariophoenix madagascariensis und Neodypsis decaryi aufgenommen.
Die Anmerkungen zur Art Cactaceae spp. und allen Pflanzentaxa mit der Anmerkung #1 in den Verzeichnissen in Anhang II des Übereinkommens wurden geändert.
An die Stelle der in Anhang II der Richtlinie 92/33/EWG aufgeführten Gattungen und Arten treten die im Anhang zu dieser Richtlinie aufgeführten.
Änderungen der in Anhang II enthaltenen Liste der Gattungen und Arten werden nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Verfahren durchgeführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.