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Die folgenden Taxa wurden von Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen und in Anhang B der genannten Verordnung aufgenommen werden: Ceratotherium simum simum (Population Namibias, mit Anmerkung), Cynomys mexicanus, Branta canadensis leucopareia, Phoebastria albatrus, Caiman latirostris (Population Brasiliens, mit Anmerkung), Crocodylus porosus (Population der Palawan-Inseln, Philippinen, mit Anmerkung). Die Art Chilabothrus inornatus, die ebenfalls von Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und aus Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden sollte, fällt jetzt unter den Eintrag für Boidae spp. in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Insbesondere wurden in die Anhänge des Übereinkommens folgende Anmerkungen aufgenommen: — eine Anmerkung zu Ceratotherium simum simum (Population Namibias); —…
Die folgenden Taxa wurden aus Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang A gestrichen und in Anhang B der…
Die folgenden Taxa wurden aus Anhang I in Anhang II des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang A gestrichen und in Anhang B der…
Die folgenden Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang I des CITES-Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Familien, Gattungen bzw. Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Die folgenden Familien, Gattungen und Arten wurden in Anhang II des Übereinkommens aufgenommen und sollten daher auch in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.