Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen des Fischereiabkommens mit Norwegen sind der Union weitere 521 Tonnen Kabeljau in den norwegischen Gewässern der ICES-Gebiete I und II sowie 150 Tonnen Wittling und 100 Tonnen Scholle in der Nordsee zur Verfügung gestellt worden. Des Weiteren sind die Lizenzvereinbarungen für EU-Schiffe, die in norwegischen Gewässern Makrele fischen, geändert worden. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Im Rahmen der Fischereivereinbarungen mit Norwegen wurden der Gemeinschaft weitere 750 Tonnen Kabeljau in den norwegischen Gewässern der ICES-Gebiete I und II…
(2) Beim Fischfang in norwegischen Gewässern sind Beifänge von Kabeljau, Schellfisch, Pollack, Wittling und Seelachs auf die Quoten für diese Arten anzurechnen.
Nach Verhandlungen mit Norwegen sollte die Norwegen zugewiesene Menge vom EU-Anteil an der TAC im Gegenzug für Fangmöglichkeiten für andere Arten in…
(2) Beim Fischfang in norwegischen Gewässern werden Beifänge von Kabeljau, Schellfisch, Pollack, Wittling und Seelachs auf die Quoten für diese Arten…
Im Zusammenhang mit dem Fischereiabkommen mit Grönland sind die Bedingungen für die Kabeljaufischerei in grönländischen Gewässern geändert worden. Diese…
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.