Art. 40 32010R0053
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2010 . Werden für den CCAMLR-Übereinkommensbereich Fangmöglichkeiten für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2010 beginnen, so gelten Titel II Kapitel III Abschnitt 2 sowie die Anhänge IE und V ab Beginn des Geltungszeitraums jener Fangmöglichkeiten.