Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommissionsinspektoren treffen Vorbereitungen, um Wirksamkeit, Genauigkeit und Kohärenz der Inspektionen zu gewährleisten.
Die Kommission teilt der zuständigen Behörde die Namen der mit einer Inspektion beauftragten Kommissionsinspektoren und gegebenenfalls weitere Einzelheiten mit.
Die zuständige Behörde benennt für jede Inspektion einen Koordinator, der praktische Vorkehrungen im Zusammenhang mit der geplanten Inspektion trifft. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Inspektionsanmeldung den Namen und die Kontaktangaben des Koordinators.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.