Erwägungsgrund 7 32010R0072
Es sollte ein Verfahren für den Umgang mit Mängeln geben, die als so schwerwiegend eingestuft werden, dass sie sich erheblich auf die Luftsicherheit in der Gemeinschaft insgesamt auswirken.
Es sollte ein Verfahren für den Umgang mit Mängeln geben, die als so schwerwiegend eingestuft werden, dass sie sich erheblich auf die Luftsicherheit in der Gemeinschaft insgesamt auswirken.