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Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommissionsinspektionen zusammenarbeiten.
Die Kommission und die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, um die Versicherungs- und Rückversicherungsaufsicht auf Gemeinschaftsebene…
Unbeschadet der Zuständigkeit der Kommission arbeiten die Mitgliedstaaten mit der Kommission bei der Erfüllung von deren Inspektionsaufgaben zusammen. Diese…
Unbeschadet der Zuständigkeit der Kommission arbeiten die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Inspektionsaufgaben der Kommission mit ihr zusammen. Diese…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Die Kommission sollte den Zeitplan und die Vorbereitung ihrer Inspektionen mit den Mitgliedstaaten abstimmen. Die Inspektionsteams der Kommission sollten…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 genannten Überwachungsmaßnahmen befolgt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.