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Um die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 durch die Mitgliedstaaten zu überwachen, sollte die Kommission Inspektionen vornehmen. Inspektionen unter Leitung der Kommission sind zu organisieren, um die Wirksamkeit der nationalen Qualitätskontrollprogramme zu überprüfen.
Sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 sollte die Kommission mit der Durchführung von Inspektionen beginnen, um die Anwendung der…
Die Kommission sollte bei begründeten Bedenken auf Grundlage der Ergebnisse von Berichten über die Funktionsweise der nationalen Inspektionen Kontrollen der…
Um die Anwendung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und um Empfehlungen zur Verbesserung der Luftsicherheit aussprechen zu können, sollte…
Mit dieser Verordnung werden Verfahren für die Durchführung von Kommissionsinspektionen festgelegt, mit denen die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008…
Die Kommission sollte Kontrollen in den Mitgliedstaaten durchführen können. Kontrollen der Gemeinschaft in Drittländern sollten gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Die Mitgliedstaaten führen amtliche Kontrollen durch, um die Einhaltung der vorliegenden Verordnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durchzusetzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.