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Einige Mitgliedstaaten haben vor dem 31. Oktober 2009 gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein Teil ihrer Quoten für 2009 zurückbehalten und auf das folgende Jahr übertragen wird. Die zurückbehaltenen Mengen sind innerhalb der in der genannten Verordnung vorgegebenen Grenzen auf die betreffenden Quoten für 2010 aufzuschlagen.
Einige Mitgliedstaaten haben vor dem 31. Oktober 2008 gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein Teil ihrer Quoten für 2008…
Einige Mitgliedstaaten haben beantragt, dass ein Teil ihrer Quote für 2007 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 auf das nächste Jahr übertragen wird. Die…
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein Teil ihrer Quote für 2006 auf das folgende Jahr übertragen wird. Die…
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 können Mitgliedstaaten, die im Besitz einer Quote sind, vor dem 31. Oktober des Jahres, für das die…
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 können Mitgliedstaaten, die im Besitz einer Quote sind, vor dem 31. Oktober des Jahres, für das die…
Einige Mitgliedstaaten haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein bestimmter Anteil ihrer Quote auf das folgende Jahr übertragen wird. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.