Erwägungsgrund 7 32010R0759
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher geändert werden, um den Wirkstoff Tildipirosin für Rinder, Ziegen und Schweine aufzunehmen. Die vorläufigen Tildipirosin-Höchstmengen, die in dieser Tabelle für Rinder, Ziegen und Schweine angegeben werden, sollten bis 1. Januar 2012 gelten.