Erwägungsgrund 6 32010R0761
Der Eintrag zu Methylprednisolon in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher dahingehend geändert werden, dass eine vorläufige Methylprednisolon-Höchstmenge für die Milch von Rindern eingefügt und die Bestimmung „Nicht zur Anwendung bei Tieren, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist“ gestrichen wird. Diese vorläufige Höchstmenge sollte bis 1. Juli 2011 gelten.