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In der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 vom 3. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung werden die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der beruflichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen für die zu erhebenden Daten sowie der Aufbau der Qualitätsberichte festgelegt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.
Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung erlassen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.
Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung
Die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Weiterbildung zu erhebenden spezifischen…
Die Kommission sollte die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Weiterbildung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.