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In der Verordnung (EU) Nr. 774/2010 der Kommission vom 2. September 2010 zur Festlegung von Leitlinien für den Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und für einen gemeinsamen Regelungsrahmen im Bereich der Übertragungsentgelte der Kommission werden ein Mechanismus für den Ausgleich der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber für die Durchleitung grenzüberschreitender Stromflüsse und ein gemeinsamer Regelungsrahmen im Bereich der Übertragungsentgelte festgelegt. Diese Verordnung gilt jedoch nur bis zum 2. März 2011.
Auf Kapitalkosten von Übertragungsnetzbetreibern im Sinne des § 32b der Stromnetzentgeltverordnung sind ab dem 1. Januar 2019 die Vorschriften dieser…
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Schaffung eines europäischen…
Um die Kontinuität der Durchführung des Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber zu gewährleisten, sollten neue, in Artikel 18 Absätze 1 und 2 der…
Die Verordnung (EU) Nr. 234/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 gilt ab dem 11. September 2011.
Diese Verordnung findet auch auf Verfahren Anwendung, die bereits vor ihrem Inkrafttreten begonnen haben, soweit dafür Gebühren oder Auslagen noch nicht erhoben…
Das durch die Entscheidung 2009/251/EG verfügte Verbot wurde anschließend durch den Beschluss Nr. 2010/153/EU der Kommission , den Beschluss 2011/135/EU der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.