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Um die Kontinuität der Durchführung des Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber zu gewährleisten, sollten neue, in Artikel 18 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 genannte Leitlinien erlassen werden, die den durch jene Verordnung geschaffenen institutionellen Rahmen widerspiegeln. Insbesondere sollte die durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für die Überwachung der Implementierung des Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich sein.
dass und unter welchen Voraussetzungen die Übertragungsnetzbetreiber berechtigt oder verpflichtet werden können,
Mit der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden…
Verbindliche Leitlinien für die Schaffung eines Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber sollten eine stabile Grundlage für die Anwendung dieses…
Es ist wichtig, dass die Kommission und die Agentur bei der Umsetzung dieser Verordnung eng zusammenarbeiten und die europäischen Netze der Übertragungs- bzw.…
Eine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon…
Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die den geltenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bilden — Richtlinie 2002/19/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.