Art. 2 32010R0395VERORDNUNG (EU) Nr. 395/2010 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 hinsichtlich der Verwaltungsvereinbarungen über Fangbescheinigungen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2010.
Art. 3 32010R0685VERORDNUNG (EU) Nr. 685/2010 DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Festlegung der Fangmöglichkeiten für Sardellen im Golf von Biscaya in der Fangsaison 2010/2011 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Juli 2010, mit Ausnahme von Artikel 2,…
Art. 3 32010R0254VERORDNUNG (EU) Nr. 254/2010 DER KOMMISSION vom 10. März 2010 über die Genehmigung eines Programms zur Salmonellenbekämpfung bei Geflügel in bestimmten Drittländern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich des Salmonellenbekämpfungsstatus bestimmter Drittländer (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
Art. 3 32010R0801VERORDNUNG (EU) Nr. 801/2010 DER KOMMISSION vom 13. September 2010 zur Durchführung von Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Flaggenstaat-Kriterien (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt an zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 3 32010R0278VERORDNUNG (EU) Nr. 278/2010 DER KOMMISSION vom 31. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1276/2008 über die Überwachung der Ausfuhr von Agrarprodukten, für die Ausfuhrerstattungen oder andere Beträge gezahlt werden, durch Warenkontrolle und der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2010.