Erwägungsgrund 6 32010R0860
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Statistiken eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —