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Die für das Inverkehrbringen von Nicarbazin, CAS-Nummer 330-95-0, verantwortliche Person hat gemäß Artikel 4 der Richtlinie 70/524/EWG einen Antrag auf Zulassung als Kokzidiostatikum für Masthühner für zehn Jahre gestellt.
Die Zubereitung aus Narasin, CAS-Nummer 55134-13-9, und Nicarbazin, CASNummer 330-95-0, wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG für zehn Jahre als…
Die für das Inverkehrbringen von Kokcisan 120G verantwortliche Person reichte gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie einen Antrag auf Zulassung des…
Die für das Inverkehrbringen von Salinomax 120G verantwortliche Person reichte gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie einen Antrag auf Zulassung des…
Der Antrag auf Zulassung von Nicarbazin als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner wurde vor dem Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 gestellt.
Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung des Zusatzstoffs als Kokzidiostatikum für Kaninchen für einen Zeitraum von zehn Jahren wurden vom…
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder -kategorie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.