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Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 hat der Zulassungsinhaber beantragt, die Zulassungsbedingungen dieses Futtermittelzusatzstoffs für die Verwendung bei Legehennen zu ändern, indem die empfohlene Mindestdosis für 6-Phytase (EC 3.1.3.26) (Quantum Phytase) von 2 000 FTU/kg auf 250 FTU/kg gesenkt wird. Der Antrag enthielt die entsprechenden Informationen zur Untermauerung des Antrags auf Änderung.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam in ihrer Stellungnahme vom 10. März 2010 zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff 6-Phytase (EC 3.1.3.26)…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 554/2008 der Kommission vom 17. Juni 2008 zur Zulassung von 6-Phytase (Quantum Phytase) als Futtermittelzusatzstoff wurde die…
Der Antrag betrifft die Zulassung der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnenden Enzymzubereitung 6-Phytase (Quantum Phytase) aus…
Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag gestellt auf eine Neubewertung von 6-Phytase (EC…
Gemäß der Richtlinie 70/524/EWG wurde 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Aspergillus oryzae DSM 14223 durch die Verordnung (EG) Nr. 255/2005 der Kommission als…
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff (Handelsbezeichnung) Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.