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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde dieser Futtermittelzusatzstoff außerdem durch die Verordnung (EG) Nr. 1500/2007 der Kommission vom 18. Dezember 2007 zur Zulassung eines neuen Verwendungszwecks von 6-Phytase EC 3.1.3.26 (Ronozyme) als Futtermittelzusatzstoff für die Dauer von zehn Jahren für Enten zugelassen.
Der Antrag bezieht sich auf die Zulassung eines neuen Verwendungszwecks der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnenden Zubereitung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 554/2008 der Kommission vom 17. Juni 2008 zur Zulassung von 6-Phytase (Quantum Phytase) als Futtermittelzusatzstoff wurde die…
Die in Anhang III genannten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden als Zusatzstoffe in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen…
Die in Anhang II genannte Zubereitung der Gruppe „Enzyme“ wird als Zusatzstoff in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für vier…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105) und Subtilisin aus Bacillus subtilis (ATCC 2107) wurde…
Die im Anhang genannte Zubereitung der Gruppe „Enzyme“ wird als Zusatzstoff in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen vorläufig für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.