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Die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sollte nicht zu einer ungebührlichen Verlagerung des Verwaltungsaufwands zwischen den Mitgliedstaaten führen.
Rückmeldungen in Bezug auf übermittelte Informationen werden der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten förderlich sein.
Um eine wirksame Beaufsichtigung zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen verwaltungs- und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Die Beziehungen zwischen den Anspruchsberechtigten und den Verwaltungsdiensten einerseits bzw. zwischen den einzelstaatlichen Stellen und den EU-Dienststellen…
Ferner sollte diese Verordnung dem Rückgriff auf andere durch Unionsrecht etablierte Formen der Verwaltungszusammenarbeit, die den Informationsaustausch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.