Erwägungsgrund 2 32010R0906
Am 27. und 29. September 2010 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, die der Identifizierung dienenden Angaben zu zwei natürlichen Person auf seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern.