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Die Durchführung grenzübergreifender Güterverkehrskorridore zur Bildung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr sollte in Einklang mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und/oder den Korridoren des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) erfolgen. Zu diesem Zweck muss die Entwicklung der Netze koordiniert werden, insbesondere was die Integration der grenzübergreifenden Güterverkehrskorridore in das bestehende TEN-V und die ERTMS-Korridore anbelangt. Zudem sollten auf Unionsebene harmonisierende Regeln für diese Güterverkehrskorridore aufgestellt werden. Vorhaben zur Minderung des von Güterverkehrszügen ausgehenden Lärms sollten gefördert werden. Die Einrichtung dieser Korridore sollte gegebenenfalls im Rahmen des TEN-V-Programms, der Forschungsprogramme, des Programms Marco Polo sowie weiterer Unionsstrategien und -fonds, beispielsweise des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder des Kohäsionsfonds sowie der Europäischen Investitionsbank, finanziell gefördert werden.
Neben den gemäß Artikel 3 zu schaffenden Güterverkehrskorridoren sollte die Einrichtung zusätzlicher Güterverkehrskorridore auf Unionsebene anhand klar…
In diesem Zusammenhang könnten die Bedingungen der Infrastrukturnutzung durch die Einrichtung grenzübergreifender Güterverkehrskorridore für ein europäisches…
Im Hinblick auf die Einrichtung grenzübergreifender Güterverkehrskorridore für ein europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr haben die…
Es sollte für eine angemessene Zusammenarbeit der an einem Güterverkehrskorridor beteiligten Mitgliedstaaten und Betreiber der Infrastruktur gesorgt werden, der…
Zur Gewährleistung von Kohärenz und Kontinuität der verfügbaren Infrastrukturkapazität eines Güterverkehrskorridors sollten die Investitionen zwischen den…
Ziel dieser Verordnung ist es, die Effizienz des Schienengüterverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern zu verbessern. Die Koordinierung zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.