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Aus praktischen Gründen sollten die mit dieser Verordnung eingeführten Änderungen ab dem 1. Januar 2011 gelten, damit die Mitgliedstaaten genügend Zeit haben, ihre Verfahren zur TSE-Überwachung von Schafen und Ziegen an die neue Schnelltestliste anzupassen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 36/2005 der Kommission , ist seit Januar 2005 bei allen bestätigten TSE-Fällen…
Die zurzeit in Anhang X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 aufgeführten Schnelltests wurden aufgrund der von den Testherstellern mitgeteilten Daten, wonach ihre…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften über die Tilgung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) nach der TSE-Bestätigung bei einem…
Um zu verhindern, dass strengere Maßnahmen zur TSE-Tilgung bei Schafen trotz der laufenden Diskussionen über deren mögliche Überarbeitung in Kraft treten,…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der Fassung der Verordnungen (EG) Nr. 214/2005 und (EG) Nr. 1041/2006 der Kommission sieht verstärkte Überwachungsprogramme…
Anhang X Kapitel C Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält eine Liste von Schnelltests, die zur BSE-Überwachung bei Rindern und zur TSE-Überwachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.