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Gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Satz der Verordnung (EG) Nr. 1152/2007 gelten bestimmte der mit derselben Verordnung für den Milchsektor eingeführten Änderungen erst ab dem 1. September 2008. Für die betreffenden Änderungen im Rahmen der vorliegenden Verordnung ist derselbe Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit vorzusehen.
Die Änderungen sollten spätestens ab denselben Daten gelten, ab denen die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß ihrem Artikel 204 Absatz 2 für die…
Die wenigen Bestimmungen, die die Verordnung über die einheitliche GMO bereits für die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1098/2007 und (EG) Nr. 1404/2007 gelten ab dem 1. Januar 2008. Um die Kohärenz mit den genannten Verordnungen sicherzustellen, sollte…
Für den Zuckersektor gilt die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß Artikel 204 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe c derselben Verordnung ab dem 1. Oktober…
Die Verordnung (EG) Nr. 1322/2008 gilt ab dem 1. Januar 2009. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…
Die 2007 vorgenommene Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 gilt ab dem 1. Januar 2008. Aus Gründen der Kohärenz sollte die vorliegende Verordnung ab…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.