Erwägungsgrund 1 32010R0976
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Hessischer Apfelwein“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union eingetragen.
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Hessischer Apfelwein“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union eingetragen.