Art. 1 32010R0977VERORDNUNG (EU) Nr. 977/2010 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Obwarzanek krakowski (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0970VERORDNUNG (EU) Nr. 970/2010 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Lapin Poron kuivaliha (g.U.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0975VERORDNUNG (EU) Nr. 975/2010 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Śliwka szydłowska (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0987VERORDNUNG (EU) Nr. 987/2010 DER KOMMISSION vom 3. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Marrone della Valle di Susa (g.g.A.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32007R1179VERORDNUNG (EG) Nr. 1179/2007 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Bayerischer Meerrettich oder Bayerischer Kren (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.