Erwägungsgrund 1 32007R1179
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Bayerischer Meerrettich“ oder „Bayerischer Kren“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung des Artikels 17 Absatz 2 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.