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Der Holzsektor ist für die Wirtschaft der Union von großer Bedeutung. Marktteilnehmerorganisationen sind wichtige Akteure des Sektors, da sie die Interessen der Marktteilnehmer in großem Maßstab vertreten und mit einer Vielzahl von Interessenträgern interagieren. Diese Organisationen verfügen auch über das Fachwissen und die Kapazitäten, um die einschlägigen Rechtsvorschriften zu analysieren und ihren Mitgliedern die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, sollten diese Fähigkeiten jedoch nicht nutzen, um den Markt zu beherrschen. Um die Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern und zur Entwicklung von bewährten Verfahren beizutragen, ist es angezeigt, Organisationen, die Sorgfaltspflichtregelungen gemäß den Anforderungen dieser Verordnung aufgestellt haben, anzuerkennen. Die Anerkennung und der Entzug der Anerkennung von Überwachungsorganisationen sollten gerecht und transparent vorgenommen werden. Ein Verzeichnis von solchen anerkannten Organisationen sollte veröffentlicht werden, damit die Marktteilnehmer sie in Anspruch nehmen können.
Um es den Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, zu erleichtern, die Anforderungen dieser Verordnung…
Viele Holzerzeugnisse werden vor und nach dem erstmaligen Inverkehrbringen auf dem Binnenmarkt zahlreichen Verfahren unterzogen. Zur Vermeidung von unnötigem…
Die Marktteilnehmer lassen die gebotene Sorgfalt walten, wenn sie Holz oder Holzerzeugnisse in Verkehr bringen. Zu diesem Zweck wenden sie eine Regelung mit…
Nach einem systemischen Ansatz sollten Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, geeignete Maßnahmen…
Die Sorgfaltspflichtregelung enthält drei Elemente des Risikomanagements: Zugang zu Informationen, Risikobewertung und Minderung der festgestellten Risiken. Die…
sie trifft geeignete Maßnahmen, wenn ein Marktteilnehmer ihre Sorgfaltspflichtregelung nicht ordnungsgemäß anwendet, einschließlich der Unterrichtung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.