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In Abweichung von den Artikeln 152 bis 158 erkennen die Mitgliedstaaten auf Antrag folgende Organisationen an:
Erzeugerorganisationen in folgenden Sektoren:
Obst und Gemüse, in Bezug auf eines oder mehrere Erzeugnisse dieses Sektors und/oder Erzeugnisse, die ausschließlich zur Verarbeitung bestimmt sind,
Olivenöl und Tafeloliven,
Seidenraupen,
Hopfen;
Branchenverbände im Olivenöl- und Tafelolivensektor und im Tabaksektor.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.