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Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Fälle zu begrenzen, in denen eine Entscheidung über die Offenlegung von Informationen, die sie im Zuge einer Sicherheitsuntersuchung erhalten haben, getroffen werden könnte, ohne dass dies Auswirkungen auf das reibungslose Funktionieren des Justizsystems hätte.
Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, Informationen in Fällen bereitzustellen, in denen eine Offenlegung dieser Informationen die ordnungsgemäße…
Da es von entscheidender Bedeutung ist, eindeutige Rechte für die Sicherheitsuntersuchung sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten unter Beachtung der…
Die Mitgliedstaaten können entscheiden, die Fälle, in denen eine Offenlegungsentscheidung gemäß Absatz 3 getroffen werden kann, zu begrenzen, wobei das…
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die…
Die Umstände, unter denen ein ersuchter Mitgliedstaat die Übermittlung von Informationen ablehnen kann, sollten eindeutig umschrieben und abgegrenzt sein, wobei…
Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtsordnung Zeugenaussagen nach einem Unfall schützen und ihre Verwendung zu anderen Zwecken als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.