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Es ist notwendig, Verfahren für die Probeentnahme und die Analyse von Textilerzeugnissen vorzusehen, um jede Möglichkeit von Beanstandungen der angewandten Verfahren auszuschließen. In den Mitgliedstaaten sollten für die amtlichen Tests zur Bestimmung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen aus binären und ternären Fasergemischen einheitliche Methoden sowohl zur Vorbehandlung der Probe als auch zu ihrer quantitativen Analyse angewandt werden. Um diese Verordnung zu vereinfachen und die darin festgelegten einheitlichen Verfahren an den technischen Fortschritt anzupassen, ist es zweckmäßig, dass diese Verfahren zu harmonisierten Normen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission den Übergang vom derzeitigen System, das auf in dieser Verordnung geregelten Verfahren beruht, zu einem harmonisierten System, das auf Normen beruht, bewerkstelligen. Die Anwendung einheitlicher Analyseverfahren für Textilerzeugnisse aus binären und ternären Gemischen wird den freien Warenverkehr dieser Erzeugnisse erleichtern und somit das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern.
Um Hindernisse für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen, die sich aus abweichenden Vorschriften der Mitgliedstaaten für die…
Im Fall von binären Textilfasergemischen, für die es kein einheitliches Analyseverfahren auf Unionsebene gibt, sollte das für den Test verantwortliche Labor die…
Die Harmonisierung oder Normung anderer Aspekte der Etikettierung von Textilien sollte geprüft werden, um mögliche Hindernisse zu beseitigen, die das…
In dieser Verordnung sind die Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung…
Gegebenenfalls sollte es möglich sein, in delegierten Rechtsakten zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen auf die Verwendung von Normen zu verweisen, um die…
Die Harmonisierung der amtlichen Untersuchungen von Futtermitteln zum Nachweis von GV-Ausgangserzeugnissen im Sinne dieser Verordnung sollte auch durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.