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Die Rechtsakte der Union über Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen sind inhaltlich höchst technisch und enthalten detaillierte Bestimmungen, die einer regelmäßigen Aktualisierung bedürfen. Damit die Mitgliedstaaten die technischen Änderungen nicht in nationales Recht umzusetzen brauchen und so der Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden verringert wird, und damit neue Bezeichnungen von Textilfasern rascher angenommen und gleichzeitig in der gesamten Union verwandt werden können, scheint eine Verordnung der zweckmäßigste Rechtsakt zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften zu sein.
Um Hindernisse für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen, die sich aus abweichenden Vorschriften der Mitgliedstaaten für die…
Die Etikettierung oder die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung sollte zwingend sein, damit für alle Verbraucher in der Union gewährleistet ist, dass sie…
Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften hinsichtlich bestimmter Aspekte der Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, insbesondere…
Es ist angezeigt, Vorschriften festzulegen, nach denen die Hersteller beantragen können, dass eine neue Bezeichnung von Textilfasern in die Anhänge dieser…
Es ist angebracht, ein Verfahren für die Aufnahme neuer Bezeichnungen von Textilfasern in die Anhänge dieser Verordnung einzurichten. Deshalb sollte diese…
Hersteller oder Einführer von Textilerzeugnissen haben nach Maßgabe von Artikel 15 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 16 Absatz 1, 2 Unterabsatz 2 und 3 und Absatz 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.