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Im Falle des Todes einer in Anhang I aufgeführten Person gilt Folgendes:
Wurde die betreffende Person vor ihrem Tod wegen Veruntreuung staatlicher Gelder strafrechtlich verurteilt, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder die von dieser gehalten oder kontrolliert wurden, so lange eingefroren, bis gerichtliche Anordnungen zur Einziehung der veruntreuten staatlichen Gelder und zur Zahlung von Geldbußen vollstreckt worden sind;
wurde die betreffende Person vor ihrem Tod nicht strafrechtlich verurteilt, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder die von dieser gehalten oder kontrolliert wurden, vorbehaltlich des Artikels 12 Absatz 5, während eines angemessenen Zeitraums eingefroren. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Klage auf Einziehung veruntreuter staatlicher Gelder erhoben, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder die von dieser gehalten oder kontrolliert wurden, bis zur Abweisung der Klage oder, wenn dieser stattgegeben wird, bis zur Vollstreckung der gerichtlichen Anordnung zur Einziehung der veruntreuten Gelder eingefroren.
Wurde die betreffende Person vor ihrem Tod wegen Veruntreuung staatlicher Gelder strafrechtlich verurteilt, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen…
Sämtliche Gelder, anderen finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der unmittelbaren oder mittelbaren…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die unmittelbar oder mittelbar Eigentum oder Besitz einer in Anhang I oder Anhang Ia aufgeführten Person,…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle von im Anhang aufgeführten…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle der Personen oder Organisationen…
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Person, Organisationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.