Erwägungsgrund 7 32017D2074
In diesem Zusammenhang sollten im Einklang mit der Erklärung der Union vom 2. August 2017 gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder-verstöße oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind, sowie gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und gegen mit ihnen in Verbindung stehende Personen, Organisationen und Einrichtungen verhängt werden.