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Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert: 1. Alle Aussagen wie „Diese Codeliste muss in einem gemeinsamen Codelisten-Register geführt werden.“ werden ersetzt durch: „Diese Codeliste darf von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden.“ 2. Unter Ziffer 4.1 wird folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste ConditionOfFacilityValue Wert Definition disused Das Netzwerkelement wird nicht genutzt. functional Das Netzwerkelement ist funktionsfähig. projected Das Netzwerkelement befindet sich in der Planung. Mit der Konstruktion wurde noch nicht begonnen. underConstruction Das Netzwerkelement befindet sich in der Konstruktionsphase und ist noch nicht funktionsfähig. Dies gilt nur für die Anfangskonstruktion des Netzwerkelementes und nicht für die Instandhaltungsarbeiten. · 3. Der Ziffer 4.2 werden die folgenden Absätze angefügt: „Diese Codeliste darf von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden. Die zulässigen Werte für diese Codelisten sind die aus zwei Buchstaben bestehenden Ländercodes, die in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU aufgeführt sind.“ 4. Unter Ziffer 5.3.1 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste ConnectionTypeValue Wert Definition crossBorderConnected Verbindung zwischen zwei Netzelementen in verschiedenen Netzen des gleichen Typs, aber in benachbarten Bereichen. Die referenzierten Netzelemente stellen die verschiedenen, aber räumlich verbundenen realen Phänomene dar. crossBorderIdentical Verbindung zwischen zwei Netzelementen in verschiedenen Netzen des gleichen Typs, aber in benachbarten Bereichen. Die referenzierten Netzelemente stellen dieselben realen Phänomene dar. intermodal Verbindung zwischen zwei Netzelementen in verschiedenen Verkehrsnetzen, die ein unterschiedliches Verkehrsmittel nutzen. Die Verbindung stellt für die transportierten Güter (Personen, Güter usw.) eine Möglichkeit dar, von einem Verkehrsmittel auf ein anderes zu wechseln. · 5. Unter Ziffer 5.3.2 wird die folgende Tabelle eingefügt: Zulässige Werte für die Codeliste LinkDirectionValue Wert Definition bothDirections In beiden Richtungen. inDirection In Richtung der Verbindung. inOppositeDirection In der entgegengesetzten Richtung der Verbindung. ·
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis, Teil II Abschnitt XXI Kapitel 99, wird der Satz „(Freigehalten für…
Der Beschluss 2010/413/GASP des Rates wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e erhält folgende Fassung: "e) sonstige Güter und Technologien…
Die Richtlinie 2001/112/EG wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt: „Die in Anhang I definierten Erzeugnisse unterliegen den für…
Die Anhänge I und II der Richtlinie 98/78/EG werden wie folgt geändert: A. Anhang I wird wie folgt geändert: 1. In Abschnitt 2.1: a) erhält der zweite…
Da diese zulässigen Werte für die Codelisten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 für die Umsetzung der in der genannten Verordnung festgelegten…
Die in der vorliegenden Verordnung enthaltenen Codelistenwerte wurden in Bezug auf die Anforderungen an die Benutzer, das Referenzmaterial, die relevanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.