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Eine wesentliche Vereinfachung ist die Streichung aller Codelisten- und Enumerationswerte aus der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010, sodass diese Werte regelmäßiger im Einklang mit dem technischen und technologischen Fortschritt aktualisiert werden können. Darüber hinaus sollten Angleichungen an Codelisten erfolgen, die im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften der Union oder von internationalen Organisationen erstellt wurden. Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte geändert werden, um eine Bezugnahme auf ein Register aufzunehmen, das von den Dienststellen der Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle) mit Unterstützung der bestehenden Sachverständigengruppe zu führen ist und in dem die Codelistenwerte verwaltet werden sollten. Da sich die Fachterminologie im Laufe der Zeit weiterentwickelt, würde diese Änderung den Umgang mit Änderungen der Codelisten und ihrer Werte flexibler machen und beschleunigen.
Die in der vorliegenden Verordnung enthaltenen Codelistenwerte wurden in Bezug auf die Anforderungen an die Benutzer, das Referenzmaterial, die relevanten…
Da diese zulässigen Werte für die Codelisten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 für die Umsetzung der in der genannten Verordnung festgelegten…
Einige der Verordnungen der Kommission zur Einreihung von Waren, die erlassen wurden, um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der…
Die Richtlinie 97/68/EG ist mehrmals in wesentlichen Punkten geändert worden. Im Interesse der Klarheit, Berechenbarkeit, logischen Kohärenz und Vereinfachung…
Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die vorliegende Verordnung bezieht sich auf die Warenbezeichnungen und enthält Positionen und Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur. Änderungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.