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Die Verordnung (EWG) Nr. 3448/80 wird aufgehoben.
Die Aufhebung der in Absatz 1 genannten Verordnung erfolgt unbeschadet
der weiteren Geltung von Rechtsakten der Union, die auf der Grundlage der in Absatz 1 genannten Verordnung angenommen wurden und
der weiteren Gültigkeit von Änderungen, die durch die in Absatz 1 genannte Verordnung an anderen Rechtsakten der Union, die durch die vorliegende Verordnung nicht aufgehoben werden, eingeführt wurden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.