Erwägungsgrund 2 32011R1071
Die Verordnung (EWG) Nr. 3448/80 sah für den Handel mit nicht von Anhang I erfassten Waren zwischen der EG und Griechenland Übergangsmaßnahmen für den Zeitraum vom 1. November 1981 bis zum 31. Juli 1982 vor. Da Griechenland inzwischen ein vollgültiger Mitgliedstaat ist, ist die Verordnung nunmehr überholt, sie sollte daher aus dem aktiven Besitzstand der Union entfernt werden.