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Stoffe wie Sulfite, Benzoate, Polysorbate, Sorbitester und Zuckerester sollten in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen werden; diese Stoffe werden nach dem Bericht der Kommission über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union auf Stufe 3 untersucht und gelten im Hinblick auf den ADI-Wert als bedenklich. Die Bedingungen für die Verwendung dieser Stoffe können im Nachgang zu der Stellungnahme überprüft werden, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Neubewertungsprogramms nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe, bei dem unter anderem auch die Aufnahme berücksichtigt wird, zu erwarten ist.
Lebensmittelzusatzstoffe, die nach der Richtlinie 95/2/EG für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen zugelassen sind, und ihre Verwendungsbedingungen…
Die Lebensmittelzusatzstoffe, die derzeit nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in…
Mit der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel…
Lebensmittelzusatzstoffe und Trägerstoffe, die für die Verwendung in Lebensmittelenzymen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und…
Nach Erlass dieser Verordnung sollte die Kommission mit Unterstützung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit die geltenden…
Nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind für die Europäische Union Listen der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.