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Nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind alle Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Union vor dem 20. Januar 2009 bereits zulässig waren, Gegenstand einer neuen Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“).
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hat die Kommission ein Programm zur Neubewertung der Sicherheit der bereits vor dem 20. Januar 2009 in der Union…
Mit dieser Verordnung wird ein Programm zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im…
Alle derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe sind nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 bestimmt, dass bei der Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen auch Umwelterwägungen berücksichtigt werden sollten. Daher…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf der Grundlage eines…
Die Sicherheitsbewertung von Stoffen oder Stoffzusammensetzungen, welche die Bestandteile bilden, sollte von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.