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Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG enthält die Liste der Vitamine und Mineralstoffe, die zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 der Kommission wurden die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG ersetzt. Änderungen der Liste in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG, geändert durch die genannte Verordnung, werden nach Artikel 4 der genannten Richtlinie und gemäß dem in Artikel 13 Absatz 3 der Richtlinie genannten Verfahren erlassen.
In den Anhängen I und II der Richtlinie 2002/46/EG sind die Vitamine und Mineralstoffe sowie ihre jeweiligen Aufbereitungsformen aufgelistet, die bei der…
In den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 sind die Vitamine und Mineralstoffe sowie ihre jeweiligen Aufbereitungsformen aufgelistet, die…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 enthält die Liste der Vitamine und Mineralstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen.
Die Richtlinie 2002/46/EG legt die Vitamine und Mineralstoffe sowie deren jeweilige Aufbereitungsformen fest, die bei der Herstellung von…
Bei der Herstellung eines Nahrungsergänzungsmittels dürfen nur die in Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni…
Da mit der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.