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UMRECHNUNGSFAKTOREN FÜR DIE BERECHNUNG DER ENERGIE Der anzugebende Brennwert wird unter Anwendung der folgenden Umrechnungsfaktoren berechnet: — Kohlenhydrate (ausgenommen mehrwertige Alkohole) 17 kJ/g — 4 kcal/g — mehrwertige Alkohole 10 kJ/g — 2,4 kcal/g — Eiweiß 17 kJ/g — 4 kcal/g — Fett 37 kJ/g — 9 kcal/g — Salatrims 25 kJ/g — 6 kcal/g — Ethylalkohol 29 kJ/g — 7 kcal/g — organische Säuren 13 kJ/g — 3 kcal/g — Ballaststoffe 8 kJ/g — 2 kcal/g — Erythritol 0 kJ/g — 0 kcal/g
Der Brennwert ist unter Verwendung der in Anhang XIV aufgeführten Umrechnungsfaktoren zu berechnen.
NummerBrennstoffNomenklaturUmrechnungsfaktorHeizwertHeizwertbezogener Emissionsfaktor1Benzin2710 12 außer 2710 12 31 und 2710 12 70 3811 11 10 3811 11 90 3811…
Die Emissionsfaktoren von Brennstoffen berechnen sich als Quotient aus dem Kohlenstoffgehalt und dem unteren Heizwert des Brennstoffs sowie der anschließenden…
Der Brennwert und die Nährstoffmengen gemäß Artikel 30 Absätze 1 bis 5 sind unter Verwendung der in Anhang XV aufgeführten Maßeinheiten auszudrücken.
In der Nährwertdeklaration sind für die Energiewerte (Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal)) und für die Masse (Gramm (g), Milligramm (mg) oder Mikrogramm…
Die Etikettierung der obengenannten Erzeugnisse muß neben den in Artikel 3 der Richtlinie 79/112/EWG genannten Einzelheiten folgende Angaben aufweisen: a)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.