Erwägungsgrund 5 32011R1171
Nach einem Antrag von Yakult Europe B.V. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung des Bakterienstamms Lactobacillus casei Shirota und der Aufrechterhaltung der Abwehrkräfte des oberen Atemtrakts gegenüber Krankheitserregern durch Aufrechterhaltung der Immunabwehr abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2010-00137). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte u. a. folgenden Wortlaut: „Die tägliche Aufnahme des Bakterienstamms Lactobacillus casei Shirota, wie er etwa in einem fermentierten Milchprodukt vorkommt, hilft bei der Aufrechterhaltung der Abwehrkräfte des oberen Atemtrakts durch Unterstützung der Immunabwehr.“