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Nach einem Antrag von Yakult Europe B.V. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung des Bakterienstamms Lactobacillus casei Shirota und der Aufrechterhaltung der Abwehrkräfte des oberen Atemtrakts gegenüber Krankheitserregern durch Aufrechterhaltung der Immunabwehr abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2010-00137) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte u. a. folgenden Wortlaut: „Die tägliche Aufnahme des Bakterienstamms Lactobacillus casei Shirota, wie er etwa in einem fermentierten Milchprodukt vorkommt, hilft bei der Aufrechterhaltung der Abwehrkräfte des oberen Atemtrakts durch Unterstützung der Immunabwehr.“
Abgelehnte gesundheitsbezogene Angaben Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nach Vorlage eines Antrags von Valio Ltd. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Nach einem Antrag von Institute of Biotechnology, Sera and Vaccines Biomed SA gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die…
Am 18. Oktober 2010 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf…
Nach einem Antrag von Institute of Biotechnology, Sera and Vaccines Biomed SA gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die…
Nach einem Antrag von Institute of Biotechnology, Sera and Vaccines Biomed SA gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.