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Nachdem die Leiber GmbH einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Yestimun® im Hinblick auf den Schutz vor Krankheitserregern in den oberen Atemwegen (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00761) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die tägliche Aufnahme von Yestimun® stärkt die Körperabwehrkräfte gegen Krankheitserreger“.
Nach Vorlage des Antrags von Leiber GmbH gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 2. Oktober 2009, wurde die Behörde ersucht,…
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der…
Nach einem Antrag von Yakult Europe B.V. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Nachdem Lallemand Health Solutions einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem EJP Pharmaceutical ApS einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem Extraction Purification Innovation France einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.