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Im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollte die Anpassung an das mittelfristige Haushaltsziel und dessen Einhaltung dadurch sichergestellt werden, dass einem Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist und der unzureichende Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung erzielt, eine Verpflichtung zur vorübergehenden Hinterlegung einer verzinslichen Einlage auferlegt wird. Dies sollte der Fall sein, wenn ein Mitgliedstaat, auch dann, wenn es sich um einen Mitgliedstaat mit einem Defizit unterhalb des Referenzwerts von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) handelt, erheblich von dem mittelfristigen Haushaltsziel oder dem angemessenen Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel abweicht und die Abweichung nicht korrigiert.
Im Hinblick auf die korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollten Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in einer…
Die auf Grundlage der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts gemäß dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen für Mitgliedstaaten, deren…
Die unverzinsliche Einlage sollte nach der Korrektur des übermäßigen Defizits freigegeben werden, während die Zinsen auf solche Einlagen und die vereinnahmten…
Die nationale Haushaltsplanung ist nur dann mit der präventiven und der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar, wenn sie sich über…
Auf begründeten Antrag des betroffenen Mitgliedstaats oder gegebenenfalls auf Grund von außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen kann die Kommission…
Der Betrag der in dieser Verordnung vorgesehenen verzinslichen Einlagen, der unverzinslichen Einlagen und der Geldbußen sollte so bemessen sein, dass eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.