Gesetze
Gesetz wird geladen …
In dem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV, mit dem der Rat den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug setzt, Maßnahmen zum Defizitabbau zu treffen, ersucht der Rat den Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97, jährliche Haushaltsziele zu erfüllen, die unter Berücksichtigung der die Inverzugsetzung untermauernden Prognose und ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen einer jährlichen Verbesserung von mindestens 0,5 % des BIP (Richtwert) entsprechen. Da dieser Beschluss zur Inverzugsetzung in der zweiten Jahreshälfte angenommen wird, und angesichts der aktuellen Schätzungen, die die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose vorgenommen hat, wäre für 2016 ein unveränderter struktureller Saldo angezeigt, um eine im Hinblick auf die dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits ausreichende Sicherheitsmarge zu ermöglichen.
Beschließt der Rat, den betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaat gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, Maßnahmen zum Defizitabbau…
In dem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV, mit dem der Rat den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug setzt, Maßnahmen zum Defizitabbau zu treffen,…
Die Verordnung (EG) Nr. 1467/97, die Einzelheiten über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gemäß Artikel 126 AEUV festlegt, bietet durchaus…
Nach Artikel 126 Absatz 9 AEUV kann der Rat im Rahmen seines nach dieser Bestimmung gefassten Beschlusses zur Inverzugsetzung den betreffenden Mitgliedstaat…
Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 sieht für den Fall, dass ein Mitgliedstaat, der nach Artikel 7 der genannten Verordnung einem…
Nach Artikel 126 Absatz 9 AEUV kann der Rat im Rahmen seines nach diesem Artikel gefassten Beschlusses zur Inverzugsetzung den betreffenden Mitgliedstaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.