Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um eine rückwirkende Verhängung der in dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu vermeiden, sollten sie nur in Bezug auf die einschlägigen Beschlüsse gelten, die der Rat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 nach dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung angenommen hat. Um ferner die rückwirkende Verhängung der in dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu vermeiden, sollten diese nur in Bezug auf die einschlägigen Empfehlungen und Beschlüsse zur Korrektur eines übermäßigen öffentlichen Defizits gelten, die der Rat nach dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung angenommen hat.
Durch die Bestimmungen dieser Verordnung sollten faire, zeitnahe, abgestufte und wirksame Mechanismen geschaffen werden für die Einhaltung sowohl der…
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für…
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: 1. „präventive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ das gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bestand ursprünglich aus der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen…
Die nationale Haushaltsplanung ist nur dann mit der präventiven und der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar, wenn sie sich über…
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bestand ursprünglich aus der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.