Erwägungsgrund 10 32011R1173
Bei der Durchführung dieser Verordnung sollte die Kommission die aktuelle Wirtschaftslage der betreffenden Mitgliedstaaten berücksichtigen.
Bei der Durchführung dieser Verordnung sollte die Kommission die aktuelle Wirtschaftslage der betreffenden Mitgliedstaaten berücksichtigen.